Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.04.2025
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) und DJ Marcel NOX – Marcel Gerundt (im Folgenden „Marcel NOX“ oder „DJ“). Sie gelten für alle Verträge, die über das Angebot und die Buchung von DJ-Dienstleistungen geschlossen werden.
Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien), behördliche Verbote, Krankheit des DJs oder eine unerwartete Geschäftsaufgabe können Marcel NOX von der Vertragserfüllung entbinden, ohne dass hierfür Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Der Vertrag entsteht durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und die Bestätigung durch Marcel NOX. Mit Vertragsschluss verpflichten sich beide Parteien zur Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten. Marcel NOX wird die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und Professionalität erbringen und sich an die örtlichen Gegebenheiten anpassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu zahlen.
Diese AGB sind integraler Bestandteil des Vertrages.
2. Vertragsschluss
- a) Nach einer Anfrage erhält der Kunde einen schriftlichen Vertrag, der alle wesentlichen Leistungen und Konditionen enthält. Um die Buchung verbindlich zu machen, muss der Vertrag innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an Marcel NOX zurückgesandt werden. Erfolgt dies nicht, verfällt das Angebot, und Marcel NOX ist nicht mehr an die Leistungen gebunden.
- b) Sollte der Veranstaltungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist liegen, muss der Vertrag spätestens vor Veranstaltungsbeginn unterzeichnet vorliegen.
- c) Der Vertrag gilt mit der Unterzeichnung beider Parteien oder spätestens mit Leistungserbringung als rechtsverbindlich abgeschlossen.
3. Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich möglich, jedoch können Stornogebühren anfallen, um den durch die Absage entstehenden Aufwand und Ausfall zu decken:
- Bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Honorars als Ausfallkosten. Bereits geleistete Anzahlungen darüber hinaus werden erstattet.
- Ab 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Honorars.
- Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Honorars.
Diese Regelung gilt, um den Ausfall für Marcel NOX abzusichern, der eventuell bereits andere Anfragen absagen musste.
Bei einer Umbuchung auf einen späteren Termin können abweichende Bedingungen gelten.
Marcel NOX kann bis 60 Tage vor dem Termin ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nur aus wichtigen Gründen möglich, etwa Krankheit, Unfall, technischer Ausfall oder höhere Gewalt. In diesen Fällen bemüht sich Marcel NOX um Ersatz durch einen qualifizierten Partner-DJ. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, sofern die Veranstaltung noch nicht begonnen hat.
Alle Rücktritte bedürfen der Schriftform (Brief, E-Mail, Fax).
4. Vorauszahlung und Zahlungsbedingungen
- a) Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung fällig. Die Höhe und Frist sind im Vertrag festgehalten. Eine Zahlung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist in Ausnahmefällen möglich.
- b) Liegt der Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, muss die Vorauszahlung spätestens vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.
- c) Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, gilt der Vertrag als storniert. Die Stornobedingungen aus §3 gelten entsprechend.
- d) Die Restzahlung ist nach erbrachter Leistung fällig, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.
5. Preise und Zahlungsverzug
- a) Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und als Endpreise. Marcel NOX nutzt die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), daher erfolgt keine gesonderte Ausweisung der Mehrwertsteuer.
- b) Die vereinbarte Gage ist ohne Abzüge nach Leistungserbringung zu zahlen. Die Zahlungsweise (Barzahlung, Überweisung, Anzahlung) wird im Vertrag geregelt.
- c) Bei Zahlungsverzug kann Marcel NOX Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen sowie Mahngebühren und Schadensersatz geltend machen.
- d) Sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten (Mahngebühren, Inkassokosten, Gerichtskosten) trägt der Auftraggeber.
6. Leistungserbringung
- a) Die vertraglich vereinbarte Leistung umfasst insbesondere das Auflegen von Musik im gebuchten Zeitraum. Dies schließt auch Hintergrundmusik ein, die zur Atmosphäre beiträgt.
- b) Sofern im Vertrag Technik (Ton- und Lichtanlage) enthalten ist, übernimmt Marcel NOX deren Anlieferung, Aufbau, Betrieb während der Veranstaltung sowie den Abbau und Abtransport.
- c) Die Standardzeiten für Aufbau (ca. 2 Stunden) und Abbau (ca. 1,5 Stunde) gelten für Veranstaltungen bis etwa 100 Personen. Bei größerem Technikaufwand oder abweichenden Bedingungen werden Zeiten im Vertrag gesondert geregelt.
- d) Die DJ-Leistung beginnt mit dem Aufbau bzw. dem ersten Einsatz von Musik oder Sprachbeschallung und endet mit dem letzten Einsatz. Hintergrundmusik zählt als Arbeitszeit. Eine Verlängerung auf Wunsch des Kunden wird gesondert berechnet.
- e) Sollte Technik während der Veranstaltung ausfallen, reduziert sich die Vergütung nur anteilig um den Preis des defekten Geräts. Bei vollständigem Ausfall haftet Marcel NOX höchstens bis zur Höhe des Gesamtpreises. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- f) Für bereits vor Ort vorhandene Technik übernimmt Marcel NOX keine Gewährleistung, außer bei grober Fahrlässigkeit.
- g) Eine umfassende Moderation ist nicht Teil der Leistung. Auf Wunsch können einzelne Programmpunkte (z. B. Hochzeitstanz, Brautstraußwerfen) kurz angekündigt werden.
7. Pflichten des Auftraggebers
- a) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an der Technik, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden. Im Schadenfall sind die Personalien der Verursacher zu übermitteln; andernfalls haftet der Auftraggeber selbst.
- b) Wird Technik nicht vom DJ gestellt, muss der Auftraggeber die im Vertrag aufgeführte Ausrüstung bereitstellen. Findet der DJ diese nicht vor, kann er den Auftritt verweigern; die Vergütung bleibt trotzdem fällig.
- c) Die erforderliche Fläche für Aufbau und Betrieb der Technik ist bereitzustellen (z. B. 2 x 1 m für DJ-Tisch, 1 m² pro Lautsprecher).
- d) Für eine stabile und ausreichende Stromversorgung ist der Auftraggeber verantwortlich. Kleinere Anlagen benötigen eine separat abgesicherte Steckdose (230 V), größere zwei. Schäden durch fehlerhafte Stromversorgung trägt der Auftraggeber.
- e) Sämtliche GEMA-Gebühren und sonstige Abgaben sind vom Auftraggeber zu tragen.
8. Anlieferung und Abtransport
- a) Der Auftraggeber stellt geeignete Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes bereit, sodass das Be- und Entladen sicher und ohne Gefährdung erfolgen kann.
- b) Muss der DJ ordnungswidrig parken, entstehen dem Auftraggeber sämtliche Kosten (Bußgelder, Abschleppkosten etc.).
- c) Der Veranstaltungsort muss barrierefrei zugänglich sein. Einschränkungen sind vor Veranstaltung mitzuteilen. Mehraufwände können gesondert berechnet werden.
9. Schlussbestimmungen
Die Überschriften dienen lediglich der Übersicht und sind rechtlich nicht bindend. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Klauseln werden durch rechtswirksame Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Marcel NOX in Au am Rhein.